Als zertifizierte BAFA-Berater unterstützen wir Dich mit fundierter Beratung zu Online-Marketing, Digitalisierung und digitaler Präsenz – förderfähig und individuell.
Die BAFA-Beratungsförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen beim strukturierten Auf- oder Ausbau digitaler Strategien. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht dabei einen staatlichen Zuschuss für professionelle, externe Beratung. Gemeinsam identifizieren wir Potenziale und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte – für mehr Sichtbarkeit, Effizienz und Markterfolg.
Staatlich geförderte Beratung – nicht rückzahlbar.
Wir analysieren Deine digitale Marktpräsenz und entwickeln fundierte Maßnahmen.
Klare Fahrpläne für Kommunikations-, Web- oder Shop-Konzepte.
Welche Systeme (z. B. CMS, CRM, Shops) für Dich sinnvoll sind – wir beraten objektiv.
Wie Du online klar, nutzerzentriert und markenkonform kommunizierst.
Von Antragstellung bis zum Beratungsbericht – wir sind an Deiner Seite.
Als akkreditierte BAFA-Berater wissen wir, wie wichtig es ist, fundierte Entscheidungen in digitalen Fragestellungen zu treffen – besonders für kleine und mittlere Unternehmen. In unserer Beratung entwickeln wir gemeinsam mit Dir eine nachhaltige Strategie, die sich an Deinen realen Unternehmenszielen orientiert.
Ob Du gerade erst in den digitalen Vertrieb einsteigst, Dein Online-Marketing gezielter aufstellen willst oder Klarheit über den strukturellen Aufbau Deines digitalen Auftritts suchst – wir liefern Dir eine klare, umsetzbare Roadmap.
Dabei gehen wir auf Deine Zielgruppen, Dein Geschäftsmodell und Deine bestehenden Systeme ein – alles im Rahmen der förderfähigen Beratungsinhalte. Unser Ziel: Dir eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, mit der Du sicher weitergehen kannst.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Voraussetzungen und Ablauf.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe, die rechtlich selbstständig sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Das Unternehmen muss aktiv am Markt tätig sein.
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu gehören beispielsweise strategische Neuausrichtungen, Prozessoptimierungen oder Digitalisierungsstrategien. Die Beratung muss konzeptionell und individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein.
Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Unternehmen in den neuen Bundesländern (inklusive Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) erhalten einen Zuschuss von 80 Prozent, also maximal 2.800 Euro. In den alten Bundesländern sowie in Berlin und Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal 1.750 Euro.
Innerhalb der Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) können bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch nicht mehr als zwei pro Kalenderjahr.
Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Das erledigen wir für Dich. Nach Prüfung durch eine Leitstelle erhältst Du ein Informationsschreiben. Erst nach Erhalt dieses Schreibens darf mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
a, bestimmte Voraussetzungen schließen eine Förderung aus. Nicht förderfähig sind beispielsweise Unternehmen, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für ein solches Verfahren erfüllen. Auch Beratungen, die bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert werden oder inhaltlich primär rechtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Fragen betreffen, sind ausgeschlossen. Ebenso nicht förderfähig sind Beratungen, bei denen es um den Verkauf von Produkten oder Leistungen des Beratungsunternehmens selbst geht.
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen und Freiberufler, deren Haupttätigkeit selbst in der Beratung liegt – etwa Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare. Auch gemeinnützige Organisationen, Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie solche mit ausschließlich ideellem oder nicht-wirtschaftlichem Zweck sind nicht antragsberechtigt.
Die De-minimis-Regelung besagt, dass ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro an sogenannten De-minimis-Beihilfen erhalten darf. Die BAFA-Förderung fällt unter diese Regelung und muss im Rahmen anderer Förderprogramme entsprechend angerechnet werden.
Die Förderung erfolgt auf Nettobasis. Das bedeutet: Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf die Netto-Beratungskosten. Die Umsatzsteuer muss vom Unternehmen selbst getragen werden und ist nicht förderfähig.
Unser Team verbindet technisches Know-how mit kreativer Klarheit. Als WooCommerce Agentur setzen wir nicht einfach um, wir gestalten aktiv mit – und begleiten Dich als Partner auf Augenhöhe.
Viele digitale Projekte starten ohne klare Struktur – und enden entsprechend planlos. Wir setzen genau da an. In der BAFA-geförderten Beratung analysieren wir gemeinsam mit Dir, welche Ziele realistisch sind, welche Maßnahmen notwendig wären und wie Du Deine digitalen Prozesse nutzerorientiert und effizient aufstellen kannst.
Dazu gehört die Planung möglicher Strukturen für Webseiten oder Shops, die Definition zentraler Inhalte, das strategische Aufsetzen von Kommunikationskanälen sowie die Auswahl sinnvoller Tools und Systeme. So sicherst Du Dir nicht nur finanzielle Förderung, sondern auch Klarheit, Struktur und Weitblick.
Dann melde Dich bei uns – wir freuen uns darauf, mehr über Dein Vorhaben zu erfahren. Nutze das Kontaktformular und starte mit Deiner geförderten Digitalberatung durch.
Webamax Digitalagentur –
Bäcker und Hiebsch GbR
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